1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Angebote, Leistungen und Verträge von Wongduan Königer, Königer IT-Solutions, gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Gegenüber Verbrauchern finden diese AGB keine Anwendung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Vertragsschluss
Angebote auf dieser Website sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Annahme eines Angebots, durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
3. Leistungen
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Projektvertrag oder Statement of Work. Teilleistungen sind zulässig, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind.
Bei Entwicklungs- und Beratungsleistungen schuldet Königer IT-Solutions grundsätzlich die vereinbarte Leistung gemäß Leistungsbeschreibung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt wurde.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge, Freigaben und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen oder Mehraufwände, die aus unterlassener oder verspäteter Mitwirkung entstehen, gehen nicht zu Lasten von Königer IT-Solutions.
5. Termine und Fristen
Leistungsfristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von Königer IT-Solutions, insbesondere Ausfälle von Drittanbietern, höhere Gewalt oder nicht rechtzeitige Mitwirkung, verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot oder Vertrag genannten Preise. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Bei länger laufenden Projekten können Abschlagszahlungen entsprechend Projektfortschritt vereinbart oder abgerechnet werden.
7. Abnahme
Soweit eine Abnahme gesetzlich vorgesehen oder vertraglich vereinbart ist, hat der Auftraggeber die Leistung unverzüglich zu prüfen. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung wesentliche Mängel in Textform rügt oder die Leistung produktiv nutzt.
8. Nutzungsrechte
Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte bei Königer IT-Solutions. Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die für den vertraglich vorausgesetzten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte im vereinbarten Umfang. Eine Weitergabe oder Unterlizenzierung bedarf, soweit nicht anders vereinbart, der vorherigen Zustimmung.
9. Drittleistungen
Soweit Drittleistungen oder Fremdsoftware eingebunden werden, gelten ergänzend deren Lizenz- und Nutzungsbedingungen. Königer IT-Solutions haftet nicht für Änderungen, Ausfälle oder rechtliche Rahmenbedingungen solcher Drittangebote, soweit diese außerhalb des eigenen Einflussbereichs liegen.
10. Haftung
Königer IT-Solutions haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
11. Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur für die Durchführung des jeweiligen Vertrags. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht des Staates, den die Parteien im Einzelfall wirksam vereinbaren. Sofern gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz von Königer IT-Solutions. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Diese AGB sind eine allgemeine B2B-Basis. Bei Verbraucherangeboten, SaaS-Abonnements, Wartungsverträgen oder internationalen Projekten sollten sie vor Live-Nutzung individuell juristisch geprüft und erweitert werden.